Die Unterbringung psychisch kranker Personen ist in Rheinland-Pfalz nach dem PsychKHG (Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen vom 15.10.2020) geregelt. Der nervenfachärztliche Dienst des Gesundheitsamtes ist an Unterbringungsverfahren durch Erstattung von Gutachten beteiligt und hilft bei der Umsetzung der Einweisungen in die Klinik.