Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile und junge Volljährige im Hinblick auf die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Sollte jedoch eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich sein, kann das Jugendamt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Beistand behilflich sein.