ABH - Verpflichtungserklärung (Einladung)
Ausländer, die zu Besuch, zum längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt nach Deutschland einreisen möchten, benötigen zur Einreise ein entsprechendes Visum. Hierfür ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung notwendig.
Diese ist ca. zwei Monate vor der geplanten Einreise des Gastes zu beantragen. Bei einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich ein in Deutschland lebender Einladender, finanziell für den Gast während seines Aufenthaltes zu haften.
Zur Beantragung bringen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig zu Ihrem Termin mit:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Nachweis des Lebensunterhalts
- letzte drei Lohnabrechnungen (ggf. auch vom Ehepartner)
- bei Selbstständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate)
- Renten-/Pensionsbescheid
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,00 EUR.
Zuständige Mitarbeiter
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Auskunft, Ausländerbehörde
06341 940-540
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Brand, Elena
06341 940-540
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Mosbach, Emma
06341 940-540
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Schmalfuß, Hannah
06341 940-541
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Wischnewski, Steve
06341 940-530
Dokumente