Ausländer, die zu Besuch, zum längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt nach Deutschland einreisen möchten, benötigen zur Einreise ein entsprechendes Visum. Hierfür ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung notwendig.
Diese ist ca. zwei Monate vor der geplanten Einreise des Gastes zu beantragen. Bei einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich ein in Deutschland lebender Einladender, finanziell für den Gast während seines Aufenthaltes zu haften.
Zur Beantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an unsere Behörde:
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.
Sobald Sie die Entscheidung des Sachbearbeiters erhalten haben, können Sie einen Termin „Abholung Verpflichtungserklärung“ vereinbaren.
Bei Ihrer Abholung der ausgestellten Verpflichtungserklärung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 EUR zu entrichten.