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Vorsorgevollmacht

Warum sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Dann stellen sich Fragen wie: Wer handelt und entscheidet für mich? Wer verwaltet mein Vermögen? Wer organisiert nötige ambulante Hilfen oder ggf. eine stationäre Pflege? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Wird mein Wille Beachtung finden? Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Wenn rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen gefordert sind, können weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder Sie gesetzlich vertreten. In unserem Gesetz haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten.

Für einen Volljährigen hingegen können die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:

  • auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder
  • wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.

Was spricht für eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person, der Sie absolut vertrauen, ermächtigen, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten. Diese Angelegenheiten sollten aber detailliert angeführt werden, da Sie sonst in der Praxis Probleme bekommen. Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, sobald sie der Bevollmächtigte in Händen hat.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist die Schenkung –auch in größerem Umfang- ggf. auch an den Bevollmächtigten möglich, bei einer rechtlichen Betreuung jedoch nicht. Was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen gerne.

Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung (handschriftlich oder maschinell) empfehlenswert. Ort, Datum und vollständige Unterschrift dürfen keinesfalls fehlen. Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Damit können Sie Zweifel an der Echtheit und Identität Ihrer Unterschrift beseitigen.

Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Bankberater in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob nicht noch zusätzlich eine Bankvollmacht erforderlich ist, da Vorsorgevollmachten (auch notarielle) nicht ohne weiteres bei den Banken anerkannt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreis Südliche Weinstraße gerne zur Verfügung.
Der Sitz der gemeinsamen Betreuungsbehörde ist in den Räumlichkeiten des Sozialamtes der Stadt Landau in der Friedrich-Ebert-Straße 5.


Nähere Informationen und die Ansprechpartner finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

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