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Wohngeld

Wohngeld für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße

(wenn Sie im Stadtgebiet Landau wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Landau)


Aktuelles:

Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldbehörde aufgrund des momentanen Antrags- und Anfrageaufkommens derzeit nur noch eingeschränkt zu den unten aufgeführten Zeiten telefonisch erreichbar sind. 


Telefonische Sprechzeiten:

 Montag08:30 - 12:00 Uhr
 Dienstag14:00 - 16:00 Uhr
 Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr 
 Donnerstag14:00 - 18:00 Uhr
 Freitag08:30 - 12:00 Uhr


Was ist Wohngeld?

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Das Wohngeld richtet sich nach:

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigenden Miete (bei Mieterinnen und Mietern) bzw. Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)
  3. dem Gesamteinkommen


Wohngeld beantragen: Wie beantragt man Wohngeld?

Die Antragstellung erfolgt schriftlich (dies gilt für Erstanträge und Weiterleistungsanträge)


Voraussetzungen

  • Es muss sich um einen Wohnraum im Landkreis Südliche Weinstraße handeln


Anträge sind erhältlich:


Die ausgefüllten Anträge können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

  • per Post: An die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße,
    An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau oder
  • per Fax: 06341 940-500


Erforderliche Unterlagen zur Beantragung von Mietzuschuss:


Erforderliche Unterlagen zur Beantragung von Lastenzuschuss:


Unter Umständen werden noch weitere Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, welche von der Sachbearbeitung gesondert angefordert  werden.

Rechtliche Hinweise:

  • Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
  • Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag, dem aber der formelle Antrag mit Vordruck innerhalb einer Frist von vier Wochen folgen muss.


Zuständige Mitarbeiterinnen:

Bitte wenden Sie sich für die Buchstaben

 A - Chan
Frau Lochbaum 
 Tel.:
06341 940-660
 Fax:
06341 940-7660
 Ci - Hnan 
Frau Busch
 Tel.:
06341 940-660
 Fax:
06341 940-7660
 Ho - Maan 
Frau Kaas
 Tel.:
06341 940-662
 Fax:
06341 940-7662
 Mb - Pfan 
Frau Hartkorn
 Tel.:
06341 940-661
 Fax:
06341 940-7661
 Pg - Span 
Frau Hartard
 Tel.:
06341 940-661
 Fax:
06341 940-7661
 Sq - Zan 
Frau Arulrajah
 Tel.:
06341 940-663
 Fax:
06341 940-7663


Persönliche Vorsprachen können nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten werden.

Zuständige Mitarbeiter

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