Wohngeld
Wer erhält Wohngeld?
- Mieter/-innen einer Wohnung oder eines Zimmers erhalten Leistungen als Mietzuschuss.
- Eigentümer/-innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhalten Leistungen als Lastenzuschuss.
- Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Weitere Erläuterungen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Antragsvordrucke finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich
für die Buchstaben A-F + U an Frau Lochbaum,
für die Buchstaben G-L + St + T an Frau Schlick,
für die Buchstaben M-Q + V an Frau Hartkorn und
für die Buchstaben R-S + Sch + W-Z an Frau Hartard
Zuständige Mitarbeiter
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Hartard, Karin
06341 940-661
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Hartkorn, Stefanie
06341 940-661
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Lochbaum, Christine
06341 940-660