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Wohnraumförderung

Die soziale Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz beinhaltet nachfolgende Programme:

  • Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • Förderung des Baus von Mietwohnungen
  • Förderung des Baus von Studierendenwohnheimen
  • Förderung von selbst genutztem Wohnraum
  • Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Gemeinschaftswohnungen)
  • Landeskonversionsprogramm
  • Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
  • Modernisierung vermieteten Wohnraums
  • Modernisierung von Studierendenwohnheimen
  • Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
  • Wohnen in Orts- und Stadtkernen
  • Übertragung von Belegungs-und Mietbindungen

Umgesetzt werden die Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

                                                                           
Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die Internetseite der ISB Bank.

Dort sind unter der Rubrik Wohnraumförderung Informationen zu den Förderprogrammen hinterlegt.
Anträge und Erläuterungen finden Sie, ebenfalls unter der Rubrik Wohnraumförderung

Zuständige Mitarbeiter

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