Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an Fachkräfte, die nicht aus der EU stammen, und an ihre künftigen Arbeitgeber in Deutschland. Es gilt für Fachkräfte, die sich in Ihrem Herkunftsstaat oder rechtmäßig in einem anderen Staat aufhalten und deshalb für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Sofern sich Arbeitsgeber und Fachkraft bereits auf einen konkreten Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag verständigt haben, bevollmächtigt die Fachkraft ihren künftigen Arbeitgeber, alle Formalitäten für die Einreise zu erledigen.