Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ehrt jährlich besonders verdiente Persönlichkeiten mit der Sportehrennadel oder der Sportehrenplakette.
Sportehrennadel und Sportehrenplakette werden nur an noch aktive ehrenamtliche Mitarbeiter verliehen.
Sportehrennadel
Diese kann verliehen werden an:
Vorstandsmitglieder, Verbandsfunktionäre, Übungsleiter/Übungsleiterinnen, Kampfrichter/Kampfrichterinnen und andere langjährige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die z.B. technische Dienste (Führung der Vereinsgaststätte oder eine Platzwarttätigkeit) ausüben und einem Sportverein im Landkreis Südliche Weinstraße angehören.
Voraussetzung für die Verleihung:
Grundsätzlich eine mindestens 25jährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Es können nur Personen berücksichtigt werden, die eine unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Personen, die eine über eine Aufwandsentschädigung hinausgehende Bezahlung erhalten, können nicht berücksichtigt werden!
Sportehrenplakette
Voraussetzung für die Auszeichnung:
Eine in der Regel mindestens 40jährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie für die Verleihung der Sportehrennadel.
Die Meldungen zur Ehrung der Ehrenamtlichen sind bis spätestens 10. Oktober im Kalenderjahr bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen.