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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung von Jugendlichen und deren Eltern im Zusammenhang mit dem Strafverfahren
  • Überprüfung, ob im Rahmen des Straf- bzw. Diversionsverfahrens Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
  • Mitwirkung in den Verfahren beim Jugend- und Jugendschöffengericht in Form einer sozialpädagogischen Diagnostik, Vorschlag einer geeigneten erzieherischen Maßnahme
  • Vermittlung, Begleitung und Überwachung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen


Für weitere Auskünfte sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern.

Zuständige Mitarbeiter

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