Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst folgende Aufgaben:
- Allgemeine Beratung von Jugendlichen und deren Eltern im Zusammenhang mit dem Strafverfahren
- Überprüfung, ob im Rahmen des Straf- bzw. Diversionsverfahrens Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
- Mitwirkung in den Verfahren beim Jugend- und Jugendschöffengericht in Form einer sozialpädagogischen Diagnostik, Vorschlag einer geeigneten erzieherischen Maßnahme
- Vermittlung, Begleitung und Überwachung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen
Für weitere Auskünfte sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern.
Zuständige Mitarbeiter
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Konz, Kevin
06341 940-810
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Wans, Marcus
06341 940-816