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Gebühren und privatrechtliche Entgelte ab 01.01.2022

Die Jahresgebühr für die Entsorgung der in den gem. § 5 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Abfallbehältnissen gesammelten Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung beträgt:                    

1. Hausmüllgebühren

Restmüll



60 l

Behälter, vierwöchentlich

82,80 €

60 l

Behälter, 14-täglich

156,00 €

80 l

Behälter, 14-täglich

200,40 €

120 l

Behälter, 14-täglich

295,20 €

240 l

Behälter, 14-täglich

573,60 €

660 l

Behälter, 14-täglich

1.671,60 €

660 l

Behälter, wöchentlich

3.703,20 €

660 l

Kurzfristgestellung

106,30 €

1 100 l

Behälter, 14-täglich

2.768,40 €

1 100 l

Behälter, wöchentlich

5.990,40 €

1 100 l

Kurzfristgestellung

140,10 €

Biomüll



60 l

Behälter, 14-täglich

44,40 €

80 l

Behälter, 14-täglich

52,80 €

120 l

Behälter, 14-täglich

67,20 €

240 l

Behälter, 14-täglich

116,40 €

660 l

Behälter, 14-täglich

554,40 €

660 l

Behälter, wöchentlich

952,80 €

1 100 l

Behälter, 14-täglich

734,40 €

1 100 l

Behälter, wöchentlich

1.147,20 €

2. Die Gebühr für den Austausch, die Anlieferung und die Abholung von Abfallbehältnissen beträgt

60 l - 240 l

19,10 €

Behälter größer als 240 l

28,70 €

3. Abfallsäcke

70 l

Restmüllsack

6,60 €

20 l

Windelsack

2,70 €

70 l

Papiersack (Grünabfälle)

1,70 €

4. Umleermulden

660 l

Container Restmüll (auf Abruf)

63,40 € pro Leerung

1.100 l

Container Restmüll (auf Abruf)

101,40 € pro Leerung

5. Privatrechtliche Entgelte (Preise) für Selbstanlieferungen an den WertstoffWirtschaftszentren

Die Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

a)

Unbelasteter, wiederverwertbarer Bauschutt

39 €/t
68 €/m³

b)

Keramik und Porzellan

49 €/t
85 €/m³

c)

Porenbeton

135 €/t

d)

Abfälle nicht brennbar,
Schadstoffverunreinigter Bauschutt,
Brandrückstände mineralisch

290 €/t

e)

Gipskartonplatten

245 €/t

f)

Holz A3

80 €/t

g)

Holz A4

115 €/t

h)

Grünabfälle, die nicht von privat genutzten Grundstücken innerhalb des Landkreises stammen oder bei privater Herkunft 3 cbm pro Anlieferung übersteigen

19 €/m³

i)

Absetzmulden mit Grünabfällen je Entleerung



Behälter mit 5 m³

195 €


Behälter mit 7 m³

230 €


Behälter mit 10 m³

285 €

j)

Wurzelstöcke

55 €/t

k)

Altreifen pro Stück



bis 80 cm Durchmesser

4 €/St.


über 80 bis 120 cm Durchmesser

8 €/St.


über 120 cm Durchmesser

15 €/St.

l)

Altöl

0,15 €/l

m)

Ölverschmutzte Betriebsmittel

0,50 €/l

n)

Wiegung

 

 

einfach

5,00 €

 

doppelt

7,00 €

 o)

Erdaushub kann nicht angenommen werden


 p)

Styropor (nur Verpackungsabfall), der nicht von privaten Haushalten stammt

7,50 €/m³


- Dämmstoffe können nicht angenommen werden -


Deponieanlieferungen werden grundsätzlich nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle berechnet. Bei Ausfall oder bei Unterschreitung des Mindestgewichtes der Wiegeeinrichtungen wird nach dem angelieferten Volumen abgerechnet

6. Gebühren für die Entleerung von Absetzmulden

Die Gebühren für Absetzmulden mit Abfällen, Schlämmen und Presscontainern werden nach dem Gewicht zzgl. der Transport- und Verwaltungskosten berechnet. Für Absetzmulden mit gewerblichen und kommunalen Grünabfällen wird weiterhin der festgesetzte Behältertarif berechnet.

Absetzmulden mit gewerblichen und kommunalen Grünabfällen

5 m³                  

195,00 €

7 m³

230,00 €

10 m³

285,00 €

Abfälle zur Beseitigung

400,30 €/t
120,00 €/m³

 Bioabfälle

 33,00 €/t

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Eigenbetrieb Wertstoffwirtschaft

Telefon 06341 940-440
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