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Formulare

Zum Anzeigen der Formulare benötigen Sie den Acrobat Reader® der Firma Adobe Systems. Der Acrobat Reader® ist kostenlos und kann unter nebenstehendem Link von der Website der Firma Adobe Systems heruntergeladen werden.

Sie können nachfolgende Formulare auf ihrem PC speichern und ausfüllen. Nach dem Ausdruck muss das Formular noch unterschrieben werden und kann per Fax (Telefax 06341 940-503), Post (Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) oder per E-Mail (eww@suedliche-weinstrasse.de) an uns gesandt werden.

Ermächtigung zum Bankeinzug durch ein SEPA-Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Grundstückseigentümer, an den der Gebührenbescheid gerichtet ist, für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden. SEPA-Lastschriftmandate von Mietern können nicht angenommen werden.
Download SEPA-Lastschriftmandat.pdf


Änderung in den Eigentumsverhältnissen auf Grund von Verträgen (Kaufverträge, Schenkungs- oder Übergabeverträge u. ä.)
Anzugeben sind Name und Anschrift des alten und neuen Grundstückseigentümers. Da wir über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen nicht von Notaren oder anderen Behörden informiert werden, sind wir auf die rechtzeitige Mitteilung des alten und/oder neuen Eigentümers angewiesen.

Die Gebühren für Müllgefäße, die beim Eigentumswechsel  auf dem Grundstück vorhanden sind, können in der Regel ab dem Monat, der auf die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch folgt, an diesen berechnet werden. Eine Vereinbarung im Vertrag über den Übergang von Nutzen und Lasten des Grundstücks kann die gesetzliche Regelung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Grundbucheintrag) nicht abändern und gilt nur zwischen den Vertragsparteien.
Download Eigentumsverhältnis Änderung.pdf
 

Bestellung/Tausch/Abholung von Müllgefäßen
Bestellungen von Müllgefäßen können nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden.

Änderungen im Gefäßbestand kann nur der Grundstückseigentümer, an den der Gebührenbescheid gerichtet ist, veranlassen.

Änderungswünsche von Mietern oder Pächtern von Grundstücken können nur dann ausgeführt werden, wenn der Meldung eine vom Eigentümer unterschriebene schriftliche Vollmacht beigefügt ist.

Die Größe und Anzahl der erforderlichen Müllgefäße kann vom Eigentümer anhand der nachstehenden Tabelle abgelesen werden:

Personenzahl erforderliche Größe Restmülltonne erforderliche Größe Biotonne
1 Restmüll 60 Liter 4-wöchentliche Leerung Biomüll 60 Liter
2 Restmüll 60 Liter 14-tägliche Leerung Biomüll 60 Liter
3 Restmüll 60 Liter 14-tägliche Leerung Biomüll 60 Liter
4 Restmüll 80 Liter 14-tägliche Leerung Biomüll 60 Liter
5 Restmüll 120 Liter 14-tägliche Leerung Biomüll 60 Liter
6 Restmüll 120 Liter 14-tägliche Leerung Biomüll 60 Liter

Die Gebühren für die einzelnen Gefäßgrößen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen. Größenangaben für Müllgefäße für Grundstücke, die mit einer größeren als in der Tabelle angegebenen Personenzahl bewohnt sind, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft erfragen.

Gefäßbestellungen werden in der auf die Meldung folgenden Woche ausgeliefert; die Berechnung erfolgt ab dem auf die Auslieferung folgenden Monat.

Der Tausch und die Abholung von Gefäßen erfolgt zum Ende des Monats, in dem die gewünschte Änderung von Ihnen gemeldet wurde; die geänderte Berechnung der Gebühren setzt ab dem darauffolgenden Monat ein.
Download Gefässbestellung.pdf


Wenn das bisherige Müllgefäß defekt oder abhandengekommen ist, dann können Sie den Austausch direkt unter Telefon 06341 940-422, -423 oder -424 beauftragen.

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Kontakt

Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft

Telefon 06341 940-440
Telefax 06341 940-503

 E-Mail

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