Unter „Brandschutz“ ist der klassische vorbeugende und abwehrende Brandschutz zu verstehen. Dies beinhaltet alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen einschließlich der Unterhaltung von Feuerwehren gegen Brand- und Explosionsgefahren.
Im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen geregelt, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand und anderen Gefahren (Explosionen, Unfälle, usw.) dienen. Verantwortlich für die Aufstellung und Ausstattung der Feuerwehren sind die Verbandsgemeinden.
Im Landkreis Südliche Weinstraße sind in insgesamt 72 freiwilligen Feuerwehren und zwei Werkfeuerwehren rund 2.000 Feuerwehrfrauen und –männer ehrenamtlich tätig, die jährlich etwa 200 Brand- und 440 Hilfeleistungseinsätze zu bewältigen haben.
Der Landkreis unterstützt die Feuerwehren beim überörtlichen Brandschutz, z.B. durch Sonderkomponenten wie den Gerätewagen-Atemschutz oder Sonderlöschfahrzeuge (z.B. Tanklöschfahrzeug 4000) und stellt überörtliche Alarm- und Einsatzpläne auf.
Ebenso organisiert der Landkreis im Rahmen der Kreisausbildung (zusammen mit der Stadt Landau) die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen bis zum Truppführerlehrgang. Weitergehende Führungslehrgänge finden an der zentralen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz statt.
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Kreisausbildung
Jugendfeuerwehr