Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft verschickt Jahresbescheide – Stark reduzierte Abfall-Gebühren auch 2025 beibehalten


Wer seinen Bescheid mit dem Vorjahresexemplar vergleicht, wird feststellen: Die deutlich gesenkten Gebühren aus dem Jahre 2024 wurden auch dieses Jahr übernommen. Möglich macht dies die weiterhin sparsame Wirtschaftsführung des EWW, eine vorsichtige und vorsorgende Kalkulation, verlässliche Grundlagenzahlen sowie nicht zuletzt die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei Abfalltrennung und Abfallvermeidung. „Wir freuen uns, in Zeiten der allgegenwärtigen Preissteigerungen unseren Bürgerinnen und Bürgern im Bereich Müllgebühren mit konstant niedrigen Gebühren auch für 2025 entgegenkommen zu können“, so Landrat Dietmar Seefeldt.  

Bitte Angaben im Bescheid prüfen

Der EWW bittet darum, die im Bescheid enthaltenen Angaben zu kontrollieren, insbesondere die Behälternummern. Diese Nummern müssen mit denjenigen auf den weißen Aufklebern, die seitlich auf den im Haushalt vorhandenen Mülltonnen kleben, übereinstimmen. Abweichungen sind dem EWW bitte postalisch, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen (Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, E-Mail eww@suedliche-weinstrasse.de, Telefon 06341 940-440). Die Jahresbescheide 2025 basieren auf dem Datenbestand vom 20. Dezember 2024, der Kontostand bezieht sich auf den 18. Dezember. Änderungen, die dem EWW danach gemeldet wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid, der Ende Januar versendet werden wird, korrigiert. Daher bittet der Eigenbetrieb, dessen Telefonleitungen in den ersten Wochen des Jahres erfahrungsgemäß stark ausgelastet sind, in solchen Fällen bitte den Änderungsbescheid abzuwarten. Jedes Jahr gehen bis Mitte Februar zahlreiche Rückfragen und Änderungswünsche bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft ein, sodass es dazu kommen kann, dass Anruferinnen und Anrufer telefonisch nicht durchkommen. Daher empfiehlt der EWW, Anfragen per Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de zu senden. Alternativ ist auch ein Brief an die oben genannte Adresse oder ein Fax an 06341 940 503 möglich. 

WertstoffApp

Alles auf einen Blick, insbesondere die aktuellen Wertstoffkalender, bietet auch die SÜW-Wertstoff-App, die aufs Handy geladen werden kann. Mehr unter www.suedliche-weinstrasse.de/wertstoffapp  

Anpassungen von Daueraufträgen 

Ende Dezember 2024 hatte der EWW eine hohe Anzahl an Rücküberweisungen aufgrund zu viel entrichteten Gebühren zu tätigen. Demzufolge bittet der EWW alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, die aktuellen Gebühren in ihrem Jahresbescheid mit ihrem Dauerauftrag zu vergleichen und gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter sollen sich die neuen Beträge vom Vermietern beziehungsweise von der Vermieterin nennen lassen, um weitere Überzahlungen zu vermeiden.

SEPA-Mandate einreichen

Eine einfache Zahlungsabwicklung bietet ein SEPA-Lastschriftmandat, früher bezeichnet als Bankeinzugsermächtigung. Mehr als 85 Prozent der Gebührenzahlerinnen und -zahler im Landkreis SÜW nutzen bereits diesen Weg, um die Abfallgebühren zu bezahlen. Neben zuverlässiger und pünktlicher Begleichung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ist diese Lösung kostenfrei und jederzeit widerrufbar. Ein solches SEPA-Mandat ist auf der Rückseite des Bescheids abgedruckt als Vorlage für alle, die bisher noch kein solches Mandat nutzen. Sollte eine Abbuchung, die aufgrund eines SEPA-Mandats vorgenommen wird, mal nicht korrekt erfolgt sein – was laut Werkleiter Rolf Mäckel bisher noch nicht vorgekommen sei – könne der abgebuchte Betrag, anders als beim Dauerauftrag oder der Einzelüberweisung, innerhalb einer Frist von acht Wochen zurückgeholt werden. Im Falle einer unautorisierten Belastung des Kontos betrage die Frist zur Erstattung sogar 13 Monate. Mit dem SEPA-Mandat sind die Gebührenzahlerinnen und -zahler also auf der sicheren Seite – und vermeiden es, zu viel zu bezahlen.

Das ausgefüllte Dokument kann postalisch oder als Handyfoto beziehungsweise Scan an die E-Mail-Adresse eww@suedliche-weinstrasse.de gesendet werden. Ein Fax an die Nummer 06341 940503 ist ebenfalls möglich. In allen Fällen ist es wichtig, dass die Unterschrift erkennbar ist. Die Übersendung eines SEPA-Mandats per E-Mail birgt stets datenschutzrechtliche Risiken, sicherer ist eine Übermittlung per Brief. Wer das SEPA-Mandat per Post sendet, macht am besten eine Kopie des Vordrucks, um dieses dann auszufüllen und einzusenden. Dann bleibt der auf der Vorderseite abgedruckte Gebührenbescheid im Original zu Hause. Wer daheim keine Kopie machen, nicht scannen, abfotografieren oder faxen kann, kann sich gern beim EWW melden und erhält ein separates Blatt für das SEPA-Mandat.

Auf dem richtigen Weg.