Wir bitten um Beachtung
Mit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2026 ändert sich auch das Bauantragsverfahren.
So sind für den Landkreis Südliche Weinstraße seit dem 1. Januar 2026
bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.
Bauanträge im Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung sind jedoch nach wie vor bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bittet daher alle Bauherrinnen und Bauherren darum, die neuen Zuständigkeiten bei Antragstellung zu beachten.
Gerne können Sie sich bei aufkommenden Fragen an die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wenden (E-Mail: bauamt@suedliche-weinstrasse.de, Tel.: 06341 / 940- 210 od. 211).