Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Leistungsbeschreibung
Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDie Führerscheinstelle der Kreisverwaltung ist nur für die Einwohner des Landkreises zuständig. Sollten Sie in der Stadt Landau wohnen, müssen Sie sich an die Stadtverwaltung Landau wenden.
Der Umtausch des Führerscheins können Sie auch im Bürgerbüro in der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeDas Passfoto darf nicht älter sein als zwei Jahre.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Kreis Südliche WeinstraßeGemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 25,50 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.
Rechtsgrundlage
- § 24a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 8e Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Bemerkungen
Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit.