Außerdem können auch Fortbildungswillige, die etwa eine Weiterbildung zur/zum Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Meister/in, Techniker/in oder die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin anstreben, ohne Altersbegrenzung Förderleistungen nach dem Aufstiegs-BAföG erhalten. Der monatliche Förderbetrag liegt hier bei 882 Euro und erhöht sich bei Verheirateten – unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners oder der Ehepartnerin – oder bei Personen mit Kindern um jeweils weitere 235 Euro. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden ebenfalls bezuschusst, und zwar zur Hälfte.
Das Amt für Ausbildungsförderung macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Förderleistungen nach dem Schüler- und Aufstiegs-BAföG nicht zurückgezahlt werden müssen.
Jetzt online beantragen
Die Sachbearbeiterinnen stehen gerne für Fragen unter den Telefonnummern 06341 940-745 und -746 zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es auch online unter www.suedliche-weinstrasse.de/bafoeg. Von dort aus können die Anträge auf BAföG für schulische Ausbildungen und auf Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen an die Kreisverwaltung SÜW auch direkt online gestellt werden, ebenso über www.afbg-digital.de.
