Hygiene
Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße ist gesetzlich verpflichtet, Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Fußpflegerinnen und -pfleger (Podologie) sowie Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege infektionshygienisch zu überwachen. Dazu gehört auch Überwachung der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten).
