Blauzungenkrankheit (BTV-8)
In Baden-Württemberg wurde im Oktober 2025 ein Fall der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8, BTV-8) im Ortenaukreis amtlich bestätigt. Da sich der betroffene Betrieb in einem Radius von weniger als 150 Kilometern zur Pfalz befindet, wirkt sich dieser Nachweis auch auf Tierhaltungen in Rheinland-Pfalz aus.
Außerdem wurde am 6. November 2025 ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 in einem Betrieb in der Nähe von Gersheim, Saarland amtlich festgestellt. Der Landkreis Südliche Weinstraße liegt in der Sperrzone.
Stand dieser Information: 20. November 2025
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch bestimmte Stechmücken (sogenannte Gnitzen) übertragen wird.
Betroffen sind vor allem Haus- und Wildwiederkäuer, darunter Rinder, Schafe, Ziegen sowie Kameliden wie Alpakas und Lamas. Erkrankte Tiere zeigen je nach Art unterschiedliche Symptome. Häufig treten Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Schwellungen und in schweren Fällen eine blau verfärbte Zunge auf.Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Zur Vorbeugung wird eine Impfung gegen BTV-8 empfohlen. Die Impfungen werden durch das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse bezuschusst.
Auswirkungen auf den Kreis SÜW
Für Betriebe in den betroffenen Landkreisen – darunter auch im Landkreis Südliche Weinstraße – gelten folgende Regelungen:
Verbringungen in BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere Länder sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Verbringungen innerhalb der betroffenen Gebiete (also im 150-Kilometer-Radius) sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Es bestehen drei Möglichkeiten:
- Vollständige Impfung gegen BTV-8
Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft und befinden sich im gültigen Immunitätszeitraum. Es gelten zusätzliche Anforderungen an den Zeitpunkt der Impfung oder ergänzende PCR-Tests. - Nachkommen geimpfter Muttertiere
Jungtiere unter 90 Tagen dürfen unter bestimmten Bedingungen verbracht werden, wenn die Mutter vor der Belegung oder rechtzeitig vor der Geburt gegen BTV-8 geimpft wurde. Eine Tierhaltererklärung ist erforderlich. - Nicht geimpfte Tiere mit Insektenschutz und PCR-Test
Tiere müssen mindestens 14 Tage vor dem Transport gegen Mücken geschützt werden (zum Beispiel mit Insektiziden oder Repellentien). Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test erforderlich. Auch hier ist eine Tierhaltererklärung notwendig.
Detaillierte Informationen finden Sie hier zum Download:
Für Transporte außerhalb Deutschlands gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes.
Die genannten Regelungen betreffen ausschließlich den Serotyp BTV-8. Für den Serotyp 3 bestehen derzeit keine Einschränkungen für nationale Transporte.
- Vollständige Impfung gegen BTV-8
Weitere Informationen und Formulare zum Download
- Tierhaltererklärung BTV Schlachttiere
- Tierhaltererklärung BTV Jungtiere
- Tierhaltererklärung BTV ungeimpfte Tiere