Elterngeld beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Elterngeld gibt es in zwei Varianten:

    Basiselterngeld bis max. zum 14. Lebensmonat mit 65 % EG

    ElterngeldPlus bis max. zum 24. Lebensmonat mit hälftigem Betrag

    Weitere Info´s finden Sie unter:

    www.familienportal.de



  • Teaser

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

  • Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

    Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße
    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes im Original
    • Einkommensnachweise / Steuerbescheid
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
    • Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers

    Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie bitte innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt 

    (ab Antragsstellung).



  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht
  • Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.

Auf dem richtigen Weg.