Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften (Ref. 53)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Aufgaben
- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Elterngeld beantragen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Mutterschaftsanerkennung beurkunden
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes in Deutschland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss