Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört zu den Aufgaben des Landkreises und ist im Nahverkehrsgesetz geregelt. Der Kreis ist Mitglied bei den Verkehrsverbünden Rhein-Neckar (VRN) und dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Für die Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd zuständig, in welchem der Landkreis Mitglied ist.