Landrat

Der Landrat

Porträtaufnahme Dietmar Seefeldt

Der Landrat ist hauptamtlich tätig.

Er leitet die Kreisverwaltung als Behörde des Kreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen.

Neben den ihm gesetzlich oder vom Kreistag übertragenen Aufgaben obliegen ihm

  • die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistags im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt,
  • die Ausführung der Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse,
  • die laufende Verwaltung,
  • die Erfüllung der dem Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben.

Der Landrat ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Bediensteten des Landkreises.

Neben dem Landrat ist der Kreistag das weitere Organ des Kreises.

Als Vorsitzender leitet er den Kreistag, den Kreisausschuss, den Kreisvorstand sowie andere Fachausschüsse.

Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf acht Jahre gewählt.


Auf dem richtigen Weg.