Luftaufnahme des Wertstoffwirtschaftszentrums Nord bei Edesheim.
Luftaufnahme des Wertstoffwirtschaftszentrums Süd bei Billigheim-Ingenheim.
Luftbild Deponie Heuchelheim-Klingen Foto: Florian Schmadel Fotografie

Service

Sonstiges

Benötigen Sie noch weitere Informationen? Vielleicht können wir Ihnen hier weiterhelfen.

Formulare

Wir haben Ihnen die wichtigsten Formulare zur Bestellung oder Änderung eines Müllgefäßes sowie zur Erteilung einer SEPA-Vollmacht hier bereitgestellt.

Zum Anzeigen der Formulare benötigen Sie den Acrobat Reader® der Firma Adobe Systems. Der Acrobat Reader® ist kostenlos und kann hier von der Website der Firma Adobe Systems heruntergeladen werden.

Sie können nachfolgende Formulare auf ihrem PC speichern und ausfüllen. Nach dem Ausdruck muss das Formular noch unterschrieben werden und kann per Fax, Post oder per E-Mail an uns gesandt werden.

Ermächtigung zum Bankeinzug durch ein SEPA-Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Grundstückseigentümer oder der -eigentümerin, an den/die der Gebührenbescheid gerichtet ist, für ein unter eigenem Namen bestehendes Konto erteilt werden. SEPA-Lastschriftmandate von Mieterinnen oder Mietern können nicht angenommen werden.



Änderung in den Eigentumsverhältnissen auf Grund von Verträgen (Kaufverträge, Schenkungs- oder Übergabeverträge u. ä.)

Anzugeben sind Name und Anschrift des alten und neuen Grundstückseigentümers/-eigentümerin. Da wir über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen nicht von Notariaten oder anderen Behörden informiert werden, sind wir auf die rechtzeitige Mitteilung des alten und/oder neuen Eigentümers beziehungsweise Eigentümerin angewiesen.

Die Gebühren für Müllgefäße, die beim Eigentumswechsel  auf dem Grundstück vorhanden sind, können in der Regel ab dem Monat, der auf die Eintragung des neuen Eigentümers/der neuen Eigentümerin im Grundbuch folgt, berechnet werden. Eine Vereinbarung im Vertrag über den Übergang von Nutzen und Lasten des Grundstücks kann die gesetzliche Regelung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Grundbucheintrag) nicht abändern und gilt nur zwischen den Vertragsparteien.



Bestellung/Tausch/Abholung von Müllgefäßen

Bestellungen von Müllgefäßen können nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden.
Änderungen im Gefäßbestand kann nur der Grundstückseigentümer/die -eigentümerin, an den/die der Gebührenbescheid gerichtet ist, veranlassen.
Änderungswünsche von Mieterinnen/Mietern oder Pächtern/Pächterinnen von Grundstücken können nur dann ausgeführt werden, wenn der Meldung eine vom Eigentümer/der Eigentümerin unterschriebene schriftliche Vollmacht beigefügt ist.

Die Größe und Anzahl der erforderlichen Müllgefäße kann anhand der nachstehenden Tabelle abgelesen werden:

Personenzahlerforderliche Größe Restmülltonneerforderliche Größe Biotonne
1Restmüll 60 Liter 4-wöchentliche LeerungBiomüll 60 Liter
2Restmüll 60 Liter 14-tägliche LeerungBiomüll 60 Liter
3Restmüll 60 Liter 14-tägliche LeerungBiomüll 60 Liter
4Restmüll 80 Liter 14-tägliche LeerungBiomüll 60 Liter
5Restmüll 120 Liter 14-tägliche LeerungBiomüll 60 Liter
6Restmüll 120 Liter 14-tägliche LeerungBiomüll 60 Liter

Die Gebühren für die einzelnen Gefäßgrößen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen. Größenangaben für Müllgefäße für Grundstücke, die mit einer größeren als in der Tabelle angegebenen Personenzahl bewohnt sind, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft erfragen.

Gefäßbestellungen werden in der auf die Meldung folgenden Woche ausgeliefert. Die Berechnung erfolgt ab dem auf die Auslieferung folgenden Monat.

Der Tausch und die Abholung von Gefäßen erfolgt zum Ende des Monats, in dem die gewünschte Änderung von Ihnen gemeldet wurde. Die geänderte Berechnung der Gebühren setzt ab dem darauffolgenden Monat ein.

Wenn das bisherige Müllgefäß defekt oder abhandengekommen ist, dann können Sie den Austausch direkt unter Telefon 06341 940 -422, -423 oder -424 beauftragen.

 
Satzungen

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung stehen zum kostenlosen Download bereit.


Hilfe bei Problemen...
...mit der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr, Glascontainern und Papierabfuhr:
Firma REMONDIS, Edenkoben, Servicetelefon: 06323 805280 oder 805212

...mit der Wertstoffsackabfuhr:
Firma SÜD-Müll, Landau, Servicetelefon: 0800 770 1001 (kostenlos aus dem Festnetz)

Auf dem richtigen Weg.