Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz

Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Interne Meldestelle – Verstöße sicher melden und Schutz erhalten

Unsere interne Meldestelle entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das HinSchG schützt Sie vor Repressalien, wenn Sie einen Verstoß melden.


  • Wer darf sich an die Meldestelle wenden?

    Die interne Meldestelle dient allen internen (z. B. hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen) sowie externen Personen als vertrauliche Anlaufstelle, die sich mit Hinweisen an den Landkreis wenden möchten.

  • Wo ist die Meldestelle angesiedelt?

    Unsere interne Meldestelle wird von der unabhängigen und externen Kanzlei RETTENMAIER betreut. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen Ihre Meldungen vertraulich entgegen und stellen sicher, dass alle Verstöße gründlich untersucht werden.

  • Welche Verstöße können Sie melden?

    Sie können alle Arten von erheblichem Fehlverhalten melden, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

    • Verdacht auf Betrug, Korruption oder andere illegale Aktivitäten
    • Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Gemeinderessourcen
    • Belästigung, Diskriminierung oder andere Formen von Missbrauch
    • Probleme im Bereich der Sicherheit oder des Datenschutzes
  • Wie läuft das Verfahren ab?

    Jede Meldung wird von den erfahrenen und unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei RETTENMAIER bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Die Kanzlei RETTENMAIER prüft den Verstoß, steht mit Ihnen im Kontakt und empfiehlt dem Landkreis die notwendigen Maßnahmen. Interne Ansprechpartner des Landkreises unterstützen die Kanzlei RETTENMAIER bei der Überprüfung und Planung des weiteren Vorgehens. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung, wie gegen den Verstoß vorgegangen wurde oder vorgegangen werden soll.

  • Wie wird mit Ihrer Identität umgegangen?

    Die Kanzlei RETTENMAIER behandelt alle Meldungen vertraulich. Sofern Sie Ihren Namen angeben, wird dieser grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung an andere weitergegeben. Sie können sich auch anonym an die interne Meldestelle wenden, sodass grundsätzlich niemand Ihre Identität kennt (z. B. mit unterdrückter Telefonnummer oder einer Alias-E-Mail-Adresse). Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den gemeldeten Sachverhalt Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden könnten.

  • Wie werden Sie geschützt?

    Unser Ziel ist es, dass Sie sich sicher fühlen, wenn Sie Ihre Bedenken äußern. Sie dürfen wegen einer gutgläubigen Meldung nicht benachteiligt werden (z. B. nicht gekündigt, versetzt oder gemobbt werden). Falls doch, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu und Sie profitieren vor Gericht von einer Beweislastumkehr. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Schutz vor Gericht nur sichergestellt ist, wenn Sie einen Verstoß im Sinne des § 2 HinSchG melden.

    Nach § 2 HinSchG dürfen insbesondere folgende Verstöße gemeldet werden:

    1. Straftaten, z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl oder Sexualdelikte
    2. Bußgeldbewehrte Verstöße, die Leben, Gesundheit oder Beschäftigtenrechte gefährden, z. B. bestimmte Arbeitsschutzverletzungen
    3. Rechtsverstöße, z. B. zu Geldwäsche, Produktsicherheit, Umwelt- oder Datenschutz
    1. Verstöße, die die finanziellen Interessen der EU oder den Binnenmarkt beeinträchtigen
  • Wie kann man sich an die Meldestelle wenden?

    Sie können die Kanzlei RETTENMAIER auf verschiedenen Wegen erreichen:

    Bitte geben Sie so viele Details wie möglich an, um die Untersuchung zu erleichtern.

    Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie hier [PDF wird zum Dowlnoad verlinkt].

  • Gibt es noch andere Meldestellen?

    Sofern Sie einen Verstoß im Sinne des § 2 HinSchG melden möchten, können Sie sich alternativ an die externen Meldestellen auf Bundesebene wenden. Diese externen Stellen bieten ebenfalls Schutz und Vertraulichkeit. Folgende Behörden stehen Ihnen zur Verfügung:

    Bitte beachten Sie, dass Polizei und Staatsanwaltschaften keine externen Meldestellen im Sinne des HinSchG sind.

    Auf EU-Ebene steht Ihnen zudem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Verfügung. Das OLAF untersucht:

    • Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten der EU-Mittel (z. B. EU-Einnahmen und EU-Ausgaben der EU-Organe)
    • Schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitgliedern oder Bediensteten der EU-Organe
  • Datenschutz

    Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Meldeverfahrens verarbeitet werden, finden Sie in den Datenschutzhinweisen nach Art. 13 und 14 DS-GVO [PDF wird zum Dowlnoad verlinkt].    

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