Zwei Frauen, davon eine im Rollstuhl, sitzen an einem Tisch vor einem Laptop. Foto: Pexels

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung

Beauftragter für die Belange von Menschen

mit Behinderung

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist zentraler Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren.

Gesetzlicher Auftrag

Aufgabe und Befugnisse des Beauftragten werden durch das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) geregelt.

Die oder der Beauftragte

  • hält engen Kontakt mit behinderten Menschen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Trägern und Erbringern von Teilhabeleistungen und mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und sonstigen Organisationen, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten

  • wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird

  • ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Bundesministerien beteiligt, soweit diese die Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren

  • setzt sich dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Behinderten berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden
Auf dem richtigen Weg.