Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Beim Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (RPA) handelt es sich um ein organisatorisch verbundenes Amt bestehend aus dem Rechnungsprüfungsamt und dem Gemeindeprüfungsamt.
Dem RPA obliegen insbesondere die örtliche Rechnungsprüfung beim Landkreis sowie die überörtlichen Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung von sechs Verbandsgemeinden, 74 Ortsgemeinden und diversen kommunalen Beteiligungen und Verbänden im Landkreis. Die Durchführung von örtlichen und überörtlichen Kassenprüfungen ist ebenfalls Teil der Aufgaben des RPA. Darüber hinaus nimmt das RPA weitere Prüfungstätigkeiten, zum Beispiel von Verwendungsnachweisen für Landeszuwendungen, wahr.
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten werden auf einer beim RPA angesiedelten Stelle wahrgenommen.
Das RPA untersteht direkt dem Landrat und ist hinsichtlich der örtlichen Prüfungen unabhängig sowie an Weisungen nicht gebunden. Für den Bereich der überörtlichen Prüfungen unterliegt es ausschließlich fachlichen Weisungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
Kernaufgaben des RPA im Bereich der örtlichen Prüfung beim Landkreis, als Rechnungsprüfungsamt, sind:
- Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse
- Kassenprüfungen
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Prüfung der Vorgänge der Bilanz- und Finanzbuchhaltung
- Überwachung der Zahlungsabwicklung
- Durchführung von Beratungs- und Prüfungsaufträgen des Landrats
Im Bereich der überörtlichen Prüfung obliegt dem RPA in seiner Funktion als Gemeindeprüfungsamt insbesondere die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung von Orts- und Verbandsgemeinden, rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts, verschiedener Unternehmen in Privatrechtsform, von Zweckverbänden, Jagd- und Fischereigenossenschaften sowie rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Auch ist die überörtliche Kassenprüfung bei den Verbandsgemeindekassen Teil der Aufgaben des RPA.