Gebühren

Gebühren und privatrechtliche Entgelte ab 01.01.2024

Die Jahresgebühr für die Entsorgung der in den gem. § 5 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Abfallbehältnissen gesammelten Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung beträgt:   

1.    Hausmüllgebühren
Restmüll

60 lBehälter, vierwöchentlich58,80 Euro
60 lBehälter, 14-täglich106,80 Euro
80 lBehälter, 14-täglich134,40 Euro
120 lBehälter, 14-täglich193,20 Euro
240 lBehälter, 14-täglich366 Euro
660 lBehälter, 14-täglich1189,20 Euro
660 lBehälter, wöchentlich2079,60 Euro
660 lKurzfristgestellung41,50 Euro
1100 lBehälter, 14-täglich1881,60 Euro
1100 lBehälter, wöchentlich3540 Euro
1100 lKurzfristgestellung54,70 Euro


Biomüll
60 lBehälter, 14-täglich45,60 Euro
80 lBehälter, 14-täglich49,20 Euro
120 lBehälter, 14-täglich57,60 Euro
240 lBehälter, 14-täglich87,60 Euro
660 lBehälter, 14-täglich619,20 Euro
660 lBehälter, wöchentlich859,20 Euro
1100 lBehälter, 14-täglich654 Euro
1100 lBehälter, wöchentlich1024,80 Euro


2.    Die Gebühr für den Austausch, die Anlieferung und die Abholung von
        Abfallbehältnissen beträgt
Behälter 60 l - 240 l23,60 Euro
Behälter größer als 240 l35,40 Euro


3.    Abfallsäcke
70 lRestmüllsack4,40 Euro
20 lWindelsack2,20 Euro
70 lPapiersack (Grünabfall)1,60 Euro

4.    Umleermulden
660 lContainer Restmüll (auf Abruf)32,80 Euro pro Leerung
1100 lContainer Restmüll (auf Abruf)54,70 Euro pro Leerung


5.    Gebühren für Abfälle zur Beseitigung und Bioabfälle für Direktanlieferungen
       an den WertstoffWirtschaftszentren
Abfälle zur Beseitigung282,50 Euro pro Tonne
85 Euro pro Kubikmeter
Bioabfälle51,60 Euro pro Tonne


6.    PREISBLATT für privatrechtliche Entgelte (inklusive Mehrwertsteuer) für Direktanlieferungen
       an den WertstoffWirtschaftszentren
a)Unbelasteter, wiederverwertbarer Bauschutt39 Euro pro Tonne
68 Euro pro Kubikmeter
b)Keramik und Porzellan49 Euro pro Tonne
85 Euro pro Kubikmeter
c)Porenbeton135 Euro pro Tonne
d)Abfälle nicht brennbar, 290 Euro pro Tonne
Schadstoffverunreinigter Bauschutt,
Brandrückstände mineralisch
e)Gipskartonplatten245 Euro pro Tonne
f)Holz A380 Euro pro Tonne
g)Holz A4115 Euro pro Tonne
h)

Grünabfälle, die

- nicht von privat genutzten Grundstücken
- beziehungsweise Anlieferungen von mehr als 3 Kubikmeter, die von privat genutzten Grundstücken 

innerhalb des Landkreises stammen

25 Euro pro Kubikmeter
i)Absetzmulden mit Grünabfällen je Entleerung
 Behälter mit 5 m³195 Euro
 Behälter mit 7 m³230 Euro
 Behälter mit 10 m³285 Euro
j)Wurzelstöcke55 Euro pro Tonne
k)Altreifen pro Stück
 bis 80 cm Durchmesser4 Euro pro Stück
 über 80 bis 120 cm Durchmesser8 Euro pro Stück
 über 120 cm Durchmesser15 Euro pro Stück
l)Altöl0,20 Euro pro Liter
m)Ölverschmutzte Betriebsmittel0,60 Euro pro Liter
n)Styropor (nur Verpackungsabfall, als Dämmstoff kann es nicht angenommen werden)7,50 Euro pro Kubikmeter
o)Wiegung
 einfach5 Euro
 doppelt7 Euro
p)Erdaushub kann nicht angenommen werden

Direktanlieferungen werden grundsätzlich nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle berechnet.

Bei Ausfall oder bei Unterschreitung des Mindestgewichtes der Wiegeeinrichtungen wird nach dem angelieferten Volumen abgerechnet.

Angelieferte Abfälle oder Wertstoffe, die bereits abgeladen wurden, können nicht mehr zurückgegeben werden.

Die Berechnung erfolgt nach den Preisen bzw. Gebühren der von unserem Personal festgestellten Zuordnung zu Gebührentatbeständen beziehungsweise Preisen.

Dies gilt auch, wenn die Abfälle bei Anlieferung anders deklariert wurden und sich die Änderung erst nach dem Abladen herausstellt.

Eventueller Mehraufwand für eine Nachsortierung wird nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Gebühren für Absetzmulden mit Abfällen, Schlämmen und Presscontainern werden nach dem Gewicht zuzüglich der Transport- und Verwaltungskosten berechnet. Für Absetzmulden mit gewerblichen und kommunalen Grünabfällen wird weiterhin der festgesetzte Behältertarif berechnet.


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