Trauben im städtischen Weinberg Edenkoben. 

Veterinärwesen, Landwirtschaft & Weinbau

Veterinärwesen, Landwirtschaft & Weinbau

Veterinärverwaltung

Die Aufgaben des Bereiches Veterinärverwaltung sind:

  • Verwaltungsaufgaben
  • Gebührenabrechnung der Schlachttier- und Hygienekontrollen in EG-Betrieben
  • Berechnung der Vergütung des Fleischbeschaupersonals


Landwirtschaft und Weinbau

Die Aufgaben des Bereiches Landwirtschaft und Weinbau sind:

  • Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes und der Höfeordnung
  • Förderung der Landwirtschaft und des Weinbaus insbesondere Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Junglandwirte-Einkommensstützung, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Förderung der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen (GAP-Strategieplan), Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung,
  • Ernteversicherung (Risiken Hagel und Frost) im Weinsektor
  • Landwirtschaftliche Statistiken und Erhebungen
  • Führung und Aktualisierung der landwirtschaftlichen INVEKOS Betriebsdatenbank


Veterinäramt

Die Aufgaben des Veterinäramtes sind:

  • Grundsatzfragen des Lebensmittel- und Veterinärwesens
  • Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
  • Vollzug von Hygienevorschriften (u.a. Lebensmittelhygiene-VO)
  • Vollzug sonstiger lebensmittelrechtlicher Vorschriften
  • Mitwirkung beim Ernährungssicherstellungsgesetz
  • Mitwirkung beim Vollzug der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und des Gaststättengesetzes
  • Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der amtl. Tierärzte und der amtlichen Fachassistenten
  • Vollzug des Tierseuchenrechts, einschließlich Registrierung von Tierhaltung 
  • Vollzug des Tierschutzrechts 
  • Vollzug des Fleischhygienerechts 
  • Überwachung der fleischhygienerechtlichen Kontrollen EU zugelassener Betriebe 
  • Überwachung des in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätigen Personals
  • Vollzug des Tierkörperbeseitigungsrechts 
  • Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes 
  • Mitwirkung bei den Tiergesundheitsdiensten


Veröffentlichungen nach Paragraph 40 Absatz 1 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Hygieneverstöße, Verstöße gegen Grenzwertüberschreitungen oder Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen)

Auf dem richtigen Weg.