Gesundheit
Von Beratungsgesprächen bis zur Aufklärung in Gesundheitsfragen, gesundheitsfördernden Maßnahmen oder dem Schutz vor Infektionen und Pandemien steht das Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bei Fragen zu medizinischen und hygienischen Themen zur Verfügung.
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln diese oder bringen sie in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann können Sie die benötigte Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung hier beantragen.
Ärztlicher Dienst
Der Ärztliche Dienst unterteilt sich in den Medizinischen Dienst, den Schul- und Jugendärztlichen Dienst sowie den Bereich Hygiene- und Infektionsschutz. Der amtsärztliche Dienst erstellt amtliche Gutachten und Zeugnisse zum Beispiel für andere Behörden oder Gerichte, aber auch im Auftrag von Privatpersonen, etwa bei Feststellungen der Prüfungsfähigkeit bei Staatsprüfungen oder Stellungnahmen zur Vorlage beim Finanzamt zur Notwendigkeit von Heilmaßnahmen. Der größte Teil der Aufgabe des amtsärztlichen Dienstes betrifft die Zeugnisse und Gutachten im Dienstrecht, wie beispielsweise Einstellungsuntersuchungen, Eignungsuntersuchung zwecks Verbeamtung, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Einleitung von Wiedereingliederungsmaßnahmen und beihilferechtlichen Vorgängen. Weitere Untersuchungen können zum Beispiel für die Sozialhilfeträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, insbesondere im Bereich der Eingliederungsverordnung, oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen.
Des Weiteren gehören folgende Themen zum Aufgabengebiet des Ärztlichen Dienstes:
- Überwachung und Einhaltung der Berufspflichten der Berufe des Gesundheitswesens
- Die Durchführung der zweiten amtsärztlichen Leichenschau im Rahmen des Bestattungsgesetzes vor der Einäscherung Verstorbener
- Infektionssprechstunde sowie die Durchführung von HIV-Tests und Beratung zum Thema Aids und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen
- Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
- Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen von Behinderten, Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünften, Schulen und Kindergärten
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
- Trinkwasserüberwachung
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Überwachung der Wasserqualität in öffentlichen Schwimm- und Badebecken
- Erfassung der Impfdaten für das RKI
Im Schul- und Jugendärztlichen Dienst überprüfen die Ärztinnen, Ärzte und Assistentinnen in den Schuleingangsuntersuchungen mit einem standardisierten Screeningverfahren (SOPESS) die schulrelevanten Fertigkeiten aller Kinder eines Schuljahrgangs als Voraussetzung für die Einschulung, einschließlich einer körperlichen Untersuchung, der Überprüfung des Impfstatus sowie des Seh- und Hörvermögens. Ebenso gehört es zu den Aufgaben, Gutachten zur Überprüfung der Schulfähigkeit zu erstellen, einen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen, ebenso wie die gesonderte Schülerbeförderung und die Eingliederungshilfe. Die Mitarbeitenden erfassen die Impfstatistik und setzen darüber hinaus das Landeskinderschutzgesetz zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) um.
Verwaltung des Gesundheitsamtes
Die Verwaltung des Gesundheitsamtes spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit und dem Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten und gesundheitlichen Risiken. Eine der Hauptaufgaben der Verwaltung des Gesundheitsamtes besteht darin, die verschiedenen Programme und Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit zu koordinieren. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Überwachung von Krankheitsausbrüchen und Epidemien. Die Verwaltung des Gesundheitsamtes arbeitet eng mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zusammen, um frühzeitig potenzielle Ausbrüche zu erkennen, zu verhindern und einzudämmen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit.
Darüber hinaus spielt die Verwaltung des Gesundheitsamtes eine wichtige Rolle bei der Planung und Organisation von Notfallmaßnahmen. Sie entwickelt Pläne zur Bewältigung von Pandemien oder anderen gesundheitlichen Krisen und koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen.
Eine weitere Aufgabe der Verwaltung des Gesundheitsamtes ist die Organisation der Infektionsschutzbelehrung für Gewerbsmäßige, welche erstmalig mit Lebensmittel umgehen oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereiten.
Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDI)
Der sozialpsychiatrische Dienst bietet psychisch erkrankten Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, und deren Angehörigen Hilfen und Unterstützung an, damit diese ärztlich oder psychotherapeutisch behandelt und psychosozial betreut werden (§ 5 Abs. 1 ff PsychKHG).
Das Fachpersonal des SPDI (zum Beispiel Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen, Psychologinnen) vermittelt und koordiniert dabei die verschiedenen Hilfen und Hilfearten. Möchte eine psychisch erkrankte oder eine ihr nahestehende Person diese Hilfen in Anspruch nehmen, oder wird einem dieser Dienste bekannt, dass eine Person eine dieser Hilfen bedarf, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psychisch erkrankte Personen oder ihnen nahestehende Personen auch zu Hause auf, um sie zu beraten und psychosozial zu unterstützen.