Eine Frau steht im Labor. 

Gesundheit

Gesundheit

Von Beratungsgesprächen bis zur Aufklärung in Gesundheitsfragen, gesundheitsfördernden Maßnahmen oder dem Schutz vor Infektionen und Pandemien steht das Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bei Fragen zu medizinischen und hygienischen Themen zur Verfügung.

Medizinischer Dienst

Der amtsärztliche Dienst erstellt amtliche Gutachten und Zeugnisse zum Beispiel für andere Behörden oder Gerichte, mitunter aber auch im Auftrag von Privatpersonen, etwa bei Feststellungen der Prüfungsfähigkeit bei Staatsprüfungen oder Stellungnahmen zur Vorlage beim Finanzamt zur Notwendigkeit von Heilmaßnahmen.

Der größte Teil der Aufgabe des amtsärztlichen Dienstes betrifft die Zeugnisse und Gutachten im Dienstrecht wie beispielsweise Einstellungsuntersuchungen, Eignungsuntersuchung zwecks Verbeamtung, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Einleitung von Wiedereingliederungsmaßnahmen und beihilferechtlichen Vorgängen.

Weitere Untersuchungen können zum Beispiel für die Sozialhilfeträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, insbesondere im Bereich der Eingliederungsverordnung, oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. Des Weiteren gehören folgende Themen zum Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes:

  • Überwachung und Einhaltung der Berufspflichten der Berufe des Gesundheitswesens
  • Die Durchführung der 2. amtsärztlichen Leichenschau im Rahmen des Bestattungsgesetzes, vor der Einäscherung Verstorbener
  • Infektionssprechstunde, sowie die Durchführung von HIV-Tests und Beratung zum Thema Aids und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen
  • Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
  • Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen von Behinderten, Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünften, Schulen und Kindergärten
  • Trinkwasserüberwachung
  • Überwachung der Wasserqualität in öffentlichen Schwimm- und Badebecken
  • Impfberatung und Erfassung der Impfdaten für das RKI

Schul- und jugendärztlicher Dienst

In den Schuleingangsuntersuchungen überprüfen die Ärztinnen und Ärzte und Assistentinnen des schul- und jugendärztlichen Dienstes mit einem standardisierten Screeningverfahren (SOPESS) die schulrelevanten Fertigkeiten aller Kinder eines Schuljahrgangs als Voraussetzung für die Einschulung, einschließlich einer körperlichen Untersuchung, der Überprüfung des Impfstatus und des Seh- und Hörvermögens.

Ebenso gehört es zu den Aufgaben, Gutachten zur Überprüfung der Schulfähigkeit zu erstellen, einen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen, ebenso wie die gesonderte Schülerbeförderung und die Eingliederungshilfe. Außerdem beraten die Mitarbeitenden des schul- und jugendärztlichen Dienstes zum Thema Impfen. Sie erfassen die Impfstatistik und setzen darüber hinaus das Landeskinderschutzgesetz zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) um.

Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDI)

Der sozialpsychiatrische Dienst bietet psychisch erkrankten Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, Hilfen und Unterstützung an, damit diese rechtzeitig ärztlich oder psychotherapeutisch behandelt und psychosozial betreut werden (§ 5 Abs. 1 ff PsychKHG).

Das Fachpersonal des SPDI (zum Beispiel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen) vermittelt und koordiniert dabei die verschiedenen Hilfen und Hilfearten. Möchte eine psychisch erkrankte oder eine ihr nahestehende Person diese Hilfen in Anspruch nehmen, oder wird einem dieser Dienste bekannt, dass eine Person eine dieser Hilfen bedarf, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psychisch erkrankte Personen oder ihnen nahestehende Personen auch zu Hause auf, um sie zu beraten und psychosozial zu unterstützen.

Auf dem richtigen Weg.