Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

    Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.

    Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

    Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

    Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

    Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

    Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.

    Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.

  • Voraussetzungen

    Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

    oder

    • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Das Rezept mit dem die Medikamente verordnet wurden ist in Kopie vorzulegen

    Hinweis: Das Formular muss bei Vorlage vollständig ausgefüllt sein!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Die Beglaubigungsgebühr beträgt 9,00 €.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es ist eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche zu beachten.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Weitere Informationen sowie die Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie hier.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Für die Beglaubigung sind die Gesundheitsämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten Ihres Wohnortes zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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