Gesundheitliche Bewertung von Schimmelpilzen in Innenräumen

Schimmelpilze in Innenräumen

Gesundheitliche Bewertung 

Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße informiert: Schimmelpilze sind in Form ihrer Sporen allgegenwärtig in der Luft. Nicht jeder Nachweis von Schimmelpilzen, sei es aufgrund einer sichtbaren oder einer nicht sichtbaren Kontamination von Innenräumen, geht mit einem gesundheitlichen Risiko für die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Nutzende von betroffenen Räume einher.

Der Nachweis von Schimmelpilzen bedeutet also nicht automatisch ein gesundheitliches Risiko.

 Folgende Aspekte müssen bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos immer mitbedacht werden:

  • Wie groß ist die Exposition beziehungsweise wie stark ist die Schimmelpilzkontamination? 
  • Welche Arten von Schimmelpilzen sind beteiligt? 
  • Gibt es auf Seiten der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise der Nutzungsgruppen der betroffenen Innenräume Faktoren, die eine besonde­re Empfindlichkeit/Empfänglichkeit (Suszeptibilität) gegenüber gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedingen? 
  • Welche Aufnahmewege der Sporen (Expositionspfade) sind in der konkreten Situation zu erwarten? 

Trotz der Vielfalt möglicher Gesundheits- und Befindlichkeitsstörungen durch Schimmelpilze müssen bei Vorliegen derartiger Beschwerden immer auch eine ganze Reihe anderer möglicher Ursachen mit in Betracht gezogen werden. Dies geschieht  im Rahmen einer sogenannten Differentialdiagnose durch den Arzt oder die Ärztin, zum Beispiel bei Atemwegsbeschwerden mittels einer Lungenfunktionstestung, welche andere Allergien als Ursache oder auch eine Lungenentzündung ausschließen kann. 

Schimmelpilzwachstum von relevantem Ausmaß darf in Innenräumen aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden und muss beseitigt werden, gerade weil eine individuelle gesundheitliche Bewertung zurzeit schwierig und oft nicht möglich ist. 


Schimmelbefall in der Pestalozzischule in Landau 

Bezüglich eines Schimmelbefalls in den Kellerräumen der Pestalozzischule in Landau liegen uns als Gesundheitsamt Südliche Weinstraße aktuell (Mai 2024) seitens der Elternschaft folgende Fragen vor, die wir an dieser Stelle mit Bezug auf unten aufgeführte Quellen öffentlich beantworten:

Welche Gesundheitsgefahr besteht durch den Schimmelbefall und ist diese durch die Schließung der Räumlichkeiten eingedämmt?

Schimmelpilze können Allergien auslösen oder verschlimmern. Nicht-allergische Reizungen der Schleimhäute kommen ebenfalls vor. Gesundheitliche Beeinträchtigungen betreffen in der Hauptsache die Schleimhäute der oberen und unteren Atemwege. Dem oralen Aufnahmepfad, das heißt der Aufnahme über den Mund (zum Beispiel über Hausstaub) kommt abgesehen von Kleinkindern eine untergeordnete Bedeutung zu. Durch Schließung und nicht Betreten der Räume ist eine mögliche gesundheitliche Gefährdung in der Regel ausreichend eingedämmt.

Welcher Belastung waren die Kinder, welche die Räumlichkeiten im Rahmen der Ganztagsschule regelmäßig über einen längeren Zeitraum besucht haben, in der Vergangenheit ausgesetzt?

Es ist davon auszugehen, dass die Kinder der Exposition von Schimmelpilzen und Sporen in der Vergangenheit ausgesetzt waren. Über das Ausmaß der Exposition kann im Nachhinein keine verlässliche Aussage getroffen werden. Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung der Situation auch, dass Kinder und Erwachsene im Alltag grundsätzlich vielerorts mit Schimmelsporen in Kontakt kommen können.

Welche Beschwerden können durch den Schimmelbefall ausgelöst werden?

Grundsätzlich können Schimmelpilze Allergien der oberen (Rhinokonjunktivitis= Heuschnupfen) und unteren Atemwege (Asthma bronchiale) auslösen oder schon bestehende Allergien verschlimmern. Symptome einer Rhinokonjunktivitis sind eine laufende Nase und tränende, juckende Augen. Leitsymptom des Asthma bronchiale ist die Atemnot aufgrund der Verengung der entzündeten Atemwege bei der Ausatmung (sogenannte Obstruktion). Ob und in welchem Ausmaß diese allergischen Erkrankungen auftreten, hängt ganz wesentlich von der Empfänglichkeit (Suszeptibilität) der Person ab, die sich in den betreffenden Räumlichkeiten aufgehalten hat. Das größte Risiko haben Personen, bei denen eine familiäre Vorbelastung (Disposition) für allergische Erkrankungen besteht oder die schon gegen Schimmelpilzallergene sensibilisiert sind, ohne dass eine manifeste Allergie besteht. Man rechnet damit, dass circa fünf Prozent der Bevölkerung gegen Schimmelpilze sensibilisiert sind, also vereinfach gesagt, besonders empfindlich gegenüber Schimmelpilzen sind. Diese Häufigkeiten sind in der Fachwelt allerdings nur für Außenluft-Pilze bekannt. 

Fast ausschließlich bei extremer beruflicher Exposition, wie sie zum Beispiel bei Müllarbeitern vorkommen kann, kann die seltene Erkrankung "Exogen-allergische Alveolitis" ausgelöst werden (sogenannte "Farmerlunge"). Dies ist bei Innenraumexposition auch über längere Zeiträume nicht zu erwarten. Ebenfalls selten kann es bei Personen mit schweren Erkrankungen des Immunsystems zu einer Infektion durch Pilze kommen. Das Infektionsrisiko, das von den in Innenräumen vermehrt vorkommenden Schimmelpilzarten ausgeht, ist jedoch eher als unbedeutend zu bewerten. Von der Geruchsbelästigung, die durch Stoffwechselprodukte mancher Schimmelpilze und begleitender Bakterien ausgeht, geht nach derzeitiger Einschätzung keine Gesundheitsgefahr aus. 

Somit ist als gesundheitliche Auswirkung der Exposition mit Schimmelsporen im Wesentlichen die Allergisierung oder die Verschlimmerung allergischer Symptome bei bereits vorliegenden Allergien zu benennen. 

Was sollen Eltern unternehmen, wenn ihr Kind Symptome hat? An wen sollen sie sich wenden?

Grundsätzlich ist Ihre hausärztliche oder kinderärztliche Praxis als erste Ansprechstelle zuständig. Von dort werden Sie gegebenenfalls zu spezialisierten Medizinerinnen und Medizinern weitergeleitet, um Ihre Symptome abzuklären. 


Quellen und weiterführende Informationen 


Auf dem richtigen Weg.