Die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Bisher sind keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau (Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts Südliche Weinstraße) bekannt. Das Team des Veterinäramts beobachtet die Lage derzeit und ist entsprechend seines Alarm- und Einsatzplanes in Bereitschaft.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen zum Tod eines Tieres innerhalb einer Woche.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Seit 2014 verbreitet sich die Tierseuche in Europa, wobei bisher vor allem östliche Länder betroffen sind. Am 6. Juli 2024 wurde der erste Fall in Rheinland-Pfalz (Kreis Alzey-Worms) gemeldet. Weitere Fälle im Land Rheinland-Pfalz sind mittlerweile hinzugekommen.
Informationen für die Jägerschaft
Die Jägerinnen und Jäger sind nach wie vor gehalten, jedes verunfallte, verendete oder krank erlegte Wildschwein zu beproben. Beprobt werden müssen wie gehabt entweder Blut, Milz, Lymphknoten oder ein langer Röhrenknochen (Oberschenkel- oder Oberarmknochen). Material für die Beprobung kann wie gehabt beim Veterinäramt der Kreisverwaltung, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau nach telefonischer Anmeldung unter 06341 940-360 abgeholt werden. Mit der Probe versendet werden muss der Probenbegleitschein, der den Jägerinnen und Jägern vorliegt und nachfolgend heruntergeladen werden kann.
Pro eingesendeter Probe von Fall- oder Unfallwild werden die Jägerinnen und Jäger mit 70 Euro entschädigt.
Hier sehen Sie ein Video zur Beprobung.
Merkblätter in Sachen Proben Auf ASP
Ergänzende Informationen für die Jägerschaft
Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter
Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter, wie ihnen bekannt, konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
Jegliche Schweinehaltung ist beim Veterinäramt meldepflichtig– dies betrifft auch die private Haltung von sogenannten Minipigs.
Informationen für Waldbesucherinnen und -besucher
Wer im Wald, beispielsweise beim Wandern, den Kadaver eines toten Wildschweins entdeckt, möge bitte, falls bekannt, den zuständigen Jagdpächter oder das Veterinäramt Südliche Weinstraße unter der Telefonnummer 06341 940-360 informieren. Wenn möglich unter Angabe der GPS-Koordinaten.
Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht jedoch die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Tierbestände eingeschleppt wird.
Im ungünstigen Fall reicht ein weggeworfenes Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Hausschweine anzustecken. Fleischliche Speisereste auch unterwegs deswegen bitte sorgfältig entsorgen. An Autobahnraststätten stehen geschlossene Container für Essensreste bereit, die Wildschweine weder öffnen noch umwerfen können.
Informationen für Reisende und Saisonarbeitskräfte
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, werden Reisende und insbesondere Saisonarbeitskräfte, die in der Landwirtschaft, im Wein- oder Obstbau tätig sind, gebeten, bitte keine Lebensmittel tierischen Ursprungs mitzubringen. Der Deutsche Bauernverband hat ein entsprechendes Informationsblatt in verschiedenen Sprachen veröffentlicht:
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, deutsch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, polnisch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, rumänisch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, ukrainisch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, ungarisch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, kroatisch
Informationsblatt ASP Saisonarbeitskräfte, bulgarischWeitere Informationen
Aktuelle Geschäftszeiten des Veterinäramts der Südlichen Weinstraße
Montag, Dienstag und Mittwoch | 8 bis 12 Uhr | 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 bis 12 Uhr | 14 bis 18 Uhr |
Freitag | 8 bis 13 Uhr |
Am Wochenende sind die Telefone auf eine Notfall-Nummer weitergeleitet.
Der Landkreis Südliche Weinstraße ist Teil des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis).