Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Jeder, der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen und Cafes.

    Die Belehrung wird online durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr persönlich beim Gesundheitsamt vorsprechen müssen.

    Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südliche Weinstraße das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.

    Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist zwingend erforderlich.

    Anbei erhalten Sie Informationen bezüglich des Ablaufs.

  • Teaser

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

    Der Landkreis Südliche Weinstraße hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung unter folgendem Link: https://suew.gotzg.de/

    2. Sie wählen einen Termin aus und bestätigen diesen

    3. Erfassen Sie nun Ihre persönlichen Daten. Diese werden natürlich datenschutzkonform übertragen.

    4. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie bitte eingeben.

    5. Nach Bestätigung der E-Mail Adresse müssen Sie die Gebühren entrichten. Diese Gebühren betragen 30 Euro.
      Für gewisse Tatbestände kann ggf. eine Gebührenbefreiung in Frage kommen. Dies ist z. B. im Falle einer Ausbildung oder eines Schulpraktikums der Fall.
      Sollten Sie Rückfragen hierzu haben bzw. die Gebührenbefreiung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse.
      Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail bereits entsprechende Nachweise (z. B. den Ausbildungsvertrag) bei.
      Sollte die Gebührenbefreiung gewährt werden, erhalten Sie einen Gutscheincode, den Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses eingeben können. Ihnen entstehen dann für die Belehrung keine Kosten

    6. Bevor Sie die Schulung beginnen können, müssen Sie sich, gegenüber den Mitarbeitern des Technologiezentrums verifizieren. Dies erfolgt über die von Ihnen im Rahmen des Anmeldeprozesses gewählte Methode (z. B. WhatsApp Video).

    7. Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin (z. B. per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf) angerufen.

    8. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.

    9. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

    10. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

    11. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

    12. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.

    13. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.

    14. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden

    15. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Gesundheitsamt.

    16. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

    17. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
  • Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an.

    Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos:

    1. Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten,
    2. Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten,
    3. Personen, die beschäftigt werden sollen
    1. als Vorschülerinnen oder Vorschüler,
    2. zur Berufsausbildung,
    3. als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten

    oder

    1. zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten

           oder

    1. Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Sollte eine Gebührenbefreiung für Sie in Frage kommen, kontaktieren Sie Bitte die zuständigen Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bescheinigung über die durchgeführte Infektionsschutzbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht älter als 3 Monate sein.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

    Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

    Minderjährige Teilnehmer

    Minderjährige benötigen eine Erklärung des Erziehungsberechtigten, dass diesem keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot seines Kindes bekannt sind. Diese Erklärung muss zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden.

    Den Vordruck können Sie unter folgendem Link herunterladen

    Diese Erklärung muss, vor dem entsprechenden Termin, per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden.

  • Anträge / Formulare

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