Meldepflichtige Krankheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten vor. Ziel dieser Meldepflicht ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

    Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen übertragbarer Krankheiten beim Menschen entgegen und leitet diese anonymisiert über das Landesuntersuchungsamt an das Robert-Koch Institut in Berlin zur Auswertung weiter.

    Treten bei Ihnen übertragbare Krankheiten auf, beraten wir Sie zur Art und Ursache der Krankheit und über die Ansteckungsquelle sowie zu Ihrem Verhalten beim Auftreten übertragbarer Krankheiten.

    Informationen zu Kopfläusen finden Sie hier.

    Untenstehend finden Sie Anträge/Formulare zu meldepflichtigen Krankheiten.

  • Anträge / Formulare

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