Kfz-Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Aufgrund von Sicherheitslücken sowie Wartungsarbeiten wurde alle Online-Vorgänge außer die Kennzeichenreservierung abgeschaltet.
Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.
Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Außerbetriebsetzung vor Ort und Online benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das / die bisherige(n) Kennzeichenschild(er)
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)