Kfz-Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

  • Leistungsbeschreibung

    Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.

    Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierfür bietet die Kreisverwaltung /­ Stadtverwaltung auf ihrer Homepage einen weiterführenden Link an.

    Der Halter des Fahrzeugs hat sich durch den neuen Personalausweis (nPA) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zu identifizieren. Hierfür sind ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ erforderlich.

    Das Kennzeichen ist anzugeben. Die Sicherheitscodes der Siegel auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung sind freizulegen und einzugeben. Die Bezahlung erfolgt über ein E-Paymentsystem. Der Halter erhält von der Zulassungsstelle eine Information über die Abmeldung des Fahrzeugs.

    AusweisApp2


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Außerbetriebsetzung vor Ort und Online benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • das / die bisherige(n) Kennzeichenschild(er)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anträge / Formulare


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