Kfz-Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Die "Ummeldung" eines Kraftfahrzeuges kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, wie zum Beispiel durch einen Umzug mit Landkreiswechsel, Umzug innerhalb vom Landkreis, Ankauf eines neuen gebrauchten Fahrzeuges usw.
Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.
Hier können Sie Ihren Termin buchen.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist aktuell nur für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße möglich.
Seit dem 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen Ihre Fahrzeuge online selbst zulassen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Umzug ohne Halterwechsel:
bisherige Kennzeichen behalten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
neues Kennzeichen beantragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
- SEPA-Mandat
Umschreibung mit Halterwechsel (Fahrzeugerwerb):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherigen Kennzeichenschilder *
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- SEPA-Mandat
* Die bisherigen Kennzeichenschilder können übernommen werden, sofern das Fahrzeug bei der Umschreibung nicht abgemeldet ist.
Die Voraussetzung für die Online-Zulassung:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf der Vorderseite mit einem Code versehen sein.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss auf der Rückseite mit einem Code versehen sein.
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Für die Online-Neuzulassung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erforderlich.
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
Online ist die Bearbeitung von E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer zuständigen Behörde per E-Mail in Verbindung.
--> Bitte verwenden Sie ausschließlich die Zahlart PayPal oder Kreditkarte.
Sie wohnen im Landkreis Südliche Weinstraße...
... dann gelangen Sie hier zu der Online-Zulassung.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Anträge / Formulare