Kfz-Ummeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Die "Ummeldung" eines Kraftfahrzeuges kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, wie zum Beispiel durch einen Umzug mit Landkreiswechsel, Umzug innerhalb vom Landkreis, Ankauf eines neuen gebrauchten Fahrzeuges usw.

    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

    Hier können Sie Ihren Termin buchen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    Umzug ohne Halterwechsel:

    bisherige Kennzeichen behalten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)


    neues Kennzeichen beantragen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
    • SEPA-Mandat


    Umschreibung mit Halterwechsel (Fahrzeugerwerb):

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bisherigen Kennzeichenschilder *
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
    • gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
    • SEPA-Mandat

    * Die bisherigen Kennzeichenschilder können übernommen werden, sofern das Fahrzeug bei der Umschreibung nicht abgemeldet ist.

  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen, verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

  • Anträge / Formulare


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