Kfz-Ummeldung (online)

  • Leistungsbeschreibung

    Die "Ummeldung" eines Kraftfahrzeuges kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, wie zum Beispiel durch einen Umzug mit Landkreiswechsel, Umzug innerhalb vom Landkreis, Ankauf eines gebrauchten Fahrzeuges usw.


    Seit dem 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen, die Fahrzeuge Online selber zulassen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Voraussetzung für die Online-Zulassung:

    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auf der Vorderseite mit einem Code versehen sein.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss auf der Rückseite mit einem Code versehen sein.
    • bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
    • Für die Online-Neuzulassung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erforderlich.
    • gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)

    Online ist die Bearbeitung von E-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen nicht möglich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrer zuständigen Behörde per E-Mail in Verbindung.

    --> Bitte verwenden Sie ausschließlich die Zahlart GiroPay.

    Sie wohnen im Landkreis Südliche Weinstraße...

    ... dann gelangen Sie hier zu der Online-Zulassung.


    Sie wohnen in der Stadt Landau...

    ... dann gelangen Sie hier zu der Online-Zulassung.

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragsdatum muss die zuständige Behörde innerhalb einer Frist von 10 Tagen die Dokumente an den Halter verschicken.

    § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung

  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.