Kfz-Feinstaubplakette

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1.März 2007 haben die Kommunen die Möglichkeit sog. Umweltzonen einzurichten. Innerhalb dieser Umweltzonen dürfen Fahrzeuge nur dann fahren, wenn eine entsprechende Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist. Die Feinstaubplaketten gibt es in den Farben rot, gelb und grün. Ob bzw. welche Feinstaubplakette zugeteilt werden kann, richtet sich nach der Emissionsklasse des Fahrzeuges. 

    Die Feinstaubplaketten sind bei bei allen Kfz-Zulassungsbehörden, den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ ...) und vielen Werkstätten erhältlich.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen. Hier können Sie Ihren Termin buchen.


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