Kfz-Änderung der Technikdaten

  • Leistungsbeschreibung

    Es gibt verschiedene Gründe warum technische Änderungen im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief berichtigt werden müssen (zum Beispiel Tieferlegung, Nachrüstabgasreinigungssystem, und so weiter). 


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen. Hier können Sie Ihren Termin buchen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für allgemeine technische Änderungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
    • Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nach § 19 StVZO (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)

    Bei Eintragung eines Nachrüstabgasreinigungssystems oder Rußpartikelfilters durch eine amtl. anerkannte Werkstatt benötigen Sie:

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
    • Einbaubescheinigung der amtl. anerkannten Werkstatt
    • Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes für das eingebaute Teil.
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.