Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zugeteilt werden. Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Steuerbefreit können beispielsweise Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sein. Daneben können Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, die ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und die hierbei eingesetzten Fahrzeuge Kennzeichen mit grüner Beschriftung erhalten.
    Liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht mehr vor, muss  das Kennzeichen mit grüner Beschriftung zurückgegeben werden und von der Zulassungsbehörde ist eines mit schwarzer Beschriftung auszufertigen.

    Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nur für die Zwecke eingesetzt werden, die für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich waren. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, so stellt dies ein Vergehen gegen das Steuergesetz dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

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  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zuteilung von grünen Kennzeichen auf eine Zugmaschine/Ackerschlepper:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (falls das Fahrzeug noch nicht auf den Halter zugelassen ist)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichenschilder (werden benötigt, wenn das Fahrzeug noch auf den neuen Halter umgeschrieben wird, oder wenn die Kennzeichen von schwarz auf grün geändert werden sollen)
    • gültiger Personalauweis oder Pass mit Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft); (wird nur dann benötigt, wenn das Fahrzeug noch auf den neuen Halter umgeschrieben wird)


    Zuteilung von grünen Kennzeichen für einen Anhänger für Sportzwecke oder Tiere (zum Beispiel Bootstransporter, Pferdetransporter, ...)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (falls das Fahrzeug noch nicht auf den Halter zugelassen ist)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichenschilder (werden benötigt, wenn das Fahrzeug noch auf den neuen Halter umgeschrieben wird, oder wenn die Kennzeichen von schwarz auf grün geändert werden sollen)
    • gültiger Personalauweis oder Pass mit Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
    • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft); (wird nur dann benötigt, wenn das Fahrzeug noch auf den neuen Halter umgeschrieben wird und der Anhänger nicht über das ziehende Fahrzeug versichert wird)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. 

    Die Zulassungsbehörde händigt dem Halter den Antrag für die Steuerbefreiung/-vergünstigung sowie ein Merkblatt aus. Der Antrag muss an das zuständige Hauptzollamt geschickt werden. Geschieht dies nicht, wird die Zuteilung der grünen Kennzeichen durch das Hauptzollamt widerrufen.

  • Anträge / Formulare


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