Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des alten Fahrzeugsscheins ist die Erteilung einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

    Hier können Sie Ihren Termin buchen.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Verlust:

    • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
    • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

    Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Diebstahl:

    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
    • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

    Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Unbrauchbarkeit:

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
    • den noch vorhandenen, unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
    • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
    • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.