Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des alten Fahrzeugsscheins ist die Erteilung einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.Welche Unterlagen werden benötigt?
Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Verlust:
- Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Diebstahl:
- Diebstahlsanzeige der Polizei
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Unbrauchbarkeit:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- den noch vorhandenen, unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare