Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

  • Leistungsbeschreibung

    Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. eines Fahrzeugbriefs ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.

    Werden die in Verlust geratenen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief) wieder aufgefunden, sind diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.

    Die persönliche Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung durch den eingetragenen Fahrzeughalter ist erforderlich. Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Nach Beendigung der Aufbietungsfrist (in der Regel etwa drei Wochen) kann ein Ersatzbrief ausgestellt werden.

    Erst nach Ausstellung eines Ersatzbriefes ist eine evtl. Zulassung oder Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter möglich.


    Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen.

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  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Örtlich zuständig ist in der Regel

    • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie benötigen folgende Unterlagen bei Diebstahl des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DERA, und so weiter)
    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug

    Sie benötigen folgende Unterlagen bei Verlust des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DERA, und so weiter)
    • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Diese muss persönlich vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) muss durch den Zeichnungsberechtigten der Firma persönlich (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist),abgegeben werden. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bei Vereinen muss durch den Zeichnungsberechtigten (zum Beispiel Vereinsvorsitzenden),persönlich abgegeben werden.
    • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug.
  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragsdatum beginnt die Aufbietungsfrist. Die Aufbietungsfrist geht in der Regel drei Wochen. Nach Beendigung der Aufbietungsfrist kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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