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Führerschein - Ausstellung eines Ersatzführerscheines

Führerschein - Ausstellung eines Ersatzführerscheines

Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist Folgendes erforderlich:

  • Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm, (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
  • Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
  • Verlust bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
  • Gebühr: 37,40 Euro
  • Bearbeitungsdauer: circa vier Wochen
  • auf Wunsch wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, die jedoch nur im Inland gültig ist; Gebühr zusätzlich 9 Euro

Der Führerschein kann abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier. Alternativ kann der Führerschein auch für per Direktversand verschickt werden, die Versandkosten betragen 4,20 Euro.


Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen. Hier können Sie Ihren Termin buchen.   

Auf dem richtigen Weg.