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Führerschein - Begleitetes Fahren mit 17

Führerschein - Begleitetes Fahren mit 17

Die Antragstellung für das begleitete Fahren mit 17 erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro). Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.

Hierzu ist Folgendes erforderlich:

  • Persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm, (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig) nach Passverordnung
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle oder des Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in 1. Hilfe
  • Gebühr:52,40 EUR zuzüglich 9,30 EUR je einzutragender Begleitperson
  • Antragsformular begleitetes Fahren und Erklärungen der Begleitperson (Anlage) mit Kopien von Führerschein und Ausweis.


Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens fünf Jahre Inhaber einer gültigen EU/EWR oder schweizerischen-Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (neu seit 01.05.14) vorher 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Fahrzeuges zu vermitteln. Die begleitende Person soll Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Auf dem richtigen Weg.