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Führerschein - Verlängerung der Klasse CE

Führerschein - Verlängerung der Klasse CE

bei einer Fahrerlaubnis...

..die vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde: ab dem 50. Lebensjahr erforderlich
..die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurde: alle fünf Jahre erforderlich

Für die Verlängerung ist Folgendes zu beachten:

  • Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
  • Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
  • Alter Führerschein ist vorzulegen
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
  • Ärztliches Gutachten
  • Gebühr: 40,60 Euro
  • Bearbeitungsdauer: circa vier Wochen

Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich.

Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

Hinweis:

Sollte die Klasse CE (frühere Klasse 2) nicht rechtzeitig verlängert werden, dürfen ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7500 Kilogramm geführt werden.


Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch ein Termin zu buchen. Hier können Sie Ihren Termin buchen.   

Auf dem richtigen Weg.