Bambi vor dem sicheren Mähtod bewahren: Förderung für Drohnen zur Rettung von Rehkitzen und anderen Wildtieren jetzt beantragen


Der Einsatz solcher Drohnen zur Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung, stellt nach Angaben des Ministeriums aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren wie Vergrämung oder Begehung dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender sei. Ziel der Förderung ist, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod bei der Mahd zu schützen.

Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und maximal 4000 Euro. Die Fördermaßnahme erfolgt im zweistufigen Antragsverfahren. Förderanträge stellen können bis einschließlich 14. Juni 2024 (erste Stufe) beziehungsweise 30. August 2024 (zweite Stufe) eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2023 werden bei der Förderentscheidung 2024 nicht berücksichtigt.

Die Fördermaßnahme erfolgt grundsätzlich digital. Anträge werden über das elektronische Antragssystem des Förderprogramms gestellt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html

Auf dem richtigen Weg.