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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Unsere Bußgeldstelle bearbeitet alle im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße anfallenden allgemeinen
Ordnungswidrigkeiten; insbesondere Verstöße aus dem Abfallrecht, Baurecht, Waffenrecht, Lebensmittelrecht, Ausländerrecht, Schulrecht, Landschaftsschutz, Tierschutz, Jugendschutz, Schonsteinfegerhandwerksgesetz und viele mehr.

Verkehrsdelikte gehören nicht in unseren Zuständigkeitsbereich und sind den zuständigen Stellen zu melden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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