Lernmittelfreiheit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger können die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform eingereicht werden oder als Online-Antrag gestellt werden.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.

    Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

    Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

    Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Erforderlich ist ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist. Dieser kann in Papierform eingereicht werden oder online (hier geht es zum Online-Antrag) gestellt werden

    Dem Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind die zum Nachweis der Einkommensverhältnisse erforderlichen Belege (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Gehaltsnachweise, Bescheide über Bezug von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, etc.) beizufügen. Der Schulträger kann weitere Nachweise verlangen.

    Die Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.


    Internetseiten der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist für das Schuljahr 2025/2026 der 17. März. Verspätet eingegangene Anträge dürfen nur in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Die Antragsstellung für die Gewährung der Lernmittelfreiheit ist ab sofort online möglich.

    Eine Abgabe des Antrages in Papierform ist nach wie vor auch im Schulsekretariat oder bei der Abteilung Schulen möglich.

    Zum Online Antrag:

    Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit


    Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken:

    Antrag (mit Merkblatt) auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025

    Antrag (mit Merkblatt) auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger. Bei weiterführenden Schulen ist dies die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, bei Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Privatschulen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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