Lernmittelfreiheit
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Teaser
Ihr Einkommen ist zu gering, um die Kosten für Schulbücher Ihres Kindes zu tragen? Dann können Sie Lernmittelfreiheit beantragen.
Verfahrensablauf
Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeEltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeErforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.
Dem Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind die zum Nachweis der Einkommensverhältnisse erforderlichen Belege (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Gehaltsnachweise, Bescheide über Bezug von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, etc.) beizufügen. Der Schulträger kann weitere Nachweise verlangen.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeAbgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen nur in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDie Antragsstellung für die Gewährung der Lernmittelfreiheit ist ab sofort online möglich.
Eine Abgabe des Antrages in Papierform ist nach wie vor auch im Schulsekretariat oder bei der Abteilung Schulen möglich.
Zum Online Antrag:
Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025
Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Anträge / Formulare