Lernmittelfreiheit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger. Bei weiterführenden Schulen ist dies die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, bei Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Privatschulen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.