Schülerbeförderung durchführen
Leistungsbeschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWenn Ihr Kind schwerbehindert mit dem Ausweisvermerk G ist, muss dieser Ausweis für die Schülerbeförderung verwendet werden.
Verfahrensablauf:
Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich mit der Ausnahme Antrag Rückerstattung für die Wintermonate. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert. Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbesondere bei Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Ersatzfahrkarten PalatinaBus (Stand 01_2024)
- Ersatzfahrkarten RNV (Stand 01_2024)
- Fahrkartenantrag Sekundarstufe I (Kl. 1-10)
- Fahrkartenantrag Sekundarstufe II (Kl. 11-13, Höhere Berufsfachschule und Berufsvorbereitung, Berufsfachschule I + II)
- Schülerfahrkarten allgemeine Hinweise
- Schülerfahrkarten Infobrief für Sekundarstufe I
- Schülerfahrkarten Infobrief für Sekundarstufe II