Blauzungenkrankheit: Anzeigepflicht und Auflagen für Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter und Halter von Gehegewild


Das bedeutet, Rinder, Schafe, Ziegen und Gehegewild dürfen aus dem Gesamtsperrgebiet der vier Bundesländer nur nach Genehmigung durch die jeweilige Kreisverwaltung verbracht werden. In diesem Fall zu beachtende Auflagen wie Impfung, Blutuntersuchung, Behandlung mit Repellentien können bei der zuständigen Veterinärabteilung erfragt werden.

Im Gegensatz dazu ist das Verbringen dieser Tierarten innerhalb des genannten Sperrgebietes erlaubt, sofern der Tierhalter bei den zu verbringenden Tieren am Tag der Verbringung keine Symptome der Blauzungenkrankheit feststellt.
Bei den genannten Tierarten ist als wesentliche Schutzmaßnahme eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu empfehlen. Fragen dazu sind an den jeweiligen praktischen Tierarzt zu richten.
Das Veterinäramt weist darüber hinaus darauf hin, dass wer im Landkreis Südliche Weinstraße oder in der Stadt Landau Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild (Wiederkäuerarten wie Rotwild, Damwild und Lamas) hält, dies einschließlich des Standortes der Tiere, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau, Mail: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de, Fax: 06341-940508, Tel.: 06341940364, anzuzeigen hat.

Krankheitsanzeichen wie Apathie, Fieber, gerötete Maulschleimhaut, Speichelausfluss, Blaufärbung der Zunge, Hautentzündungen oder Fehlgeburten, welche einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, sind sofort der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung zu melden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Tierseuchenbekaempfung.php zu finden und können bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung erfragt werden.

Auf dem richtigen Weg.